30. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ der LIB NRW

Betoninstandsetzung als ein wichtiger Beitrag zu Ressourcenschutz und CO2-Einsparung

Der voll besetzte Goldsaal

Beinahe ein Jubiläum: Bereits zum 30. Mal lud die Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e.V. (LIB) zum Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ und konnte mit einer stolzen Bilanz aufwarten: Vier Referate aus sehr unterschiedlichen Bereichen der Betoninstandsetzung sowie ein juristisches Thema, 32 Fachaussteller, die über Instandsetzungsprodukte, Geräteeinsatz, Güteschutz und Weiterbildung informierten und 370 Teilnehmer, darunter Vertreter öffentlicher und privater Auftraggeber, Mitarbeiter von Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorgern, Ingenieurbüros, Architekten, Sachverständige und Unternehmen der Bauwirtschaft und Produktehersteller, aber auch zahlreiche Professoren und Studenten. Im Kern ging es um neueste Produkte und Produktentwicklungen in diesem ständig wachsenden Bereich der Bauwirtschaft.

 

Sebastian Fink

Seit Jahren nur eingeschränkt nutzbar, ist die Leverkusener Rheinbrücke längst zum Symbol für Deutschlands marode Verkehrsinfrastruktur geworden. Anfang Februar wurde der erste von zwei parallelen Bauwerken für den Verkehr frei gegeben. Damit soll der Verkehr in der staugeplagten Region reibungsloser fließen. Freuen wird es vor allem LKW-Fahrer, die lange Umwege in Kauf nehmen mussten.

Die Freigabe der Rheinbrücke täuscht jedoch nicht über die Tatsache hinweg, „dass in NRW 873 Autobahnbrücken als besonders sanierungsbedürftig eingestuft sind und 400 Brücken, für die das Land NRW zuständig ist, in den nächsten zehn Jahren erneuert werden,“ wie Sebastian Fink, Vorsitzender der LIB NRW e.V. und technischer Leiter der Fa. SBS GmbH Mülheim/Ruhr bei der Begrüßung der Teilnehmer des 30. Fachsymposiums „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ mitteilte. Er berief sich dabei auf Zahlen des NRW-Verkehrsministeriums. „In Zukunft wird man sich also mehr als in der Vergangenheit der Instandsetzung zuwenden müssen und weniger dem Neubau von Gebäuden und Verkehrsbauten,“ so Fink weiter. Vor wenigen Wochen bereits kündigte der nordrhein-westfälische Verkehrsministers unter dem Motto „Sanierung geht vor Neubau“ an, zukünftig Erhaltungsmaßnahmen verstärkt in den Fokus zu nehmen.

„Aber nicht nur Brücken müssen instandgesetzt werden, sondern auch Industrieanlagen, öffentliche und private Gebäude, Wohnsiedlungen, Parkhäuser, Kläranlagen, Balkone usw.“, so Fink. Dies sei eine gewaltige Aufgabe für öffentliche und private Auftraggeber, aber auch für fachkundige Planer und qualifizierte sowie erfahrene ausführende Firmen, die sich offensichtlich auch in der hohen Teilnehmerzahl niederschlage. „Die NRW-Veranstaltung ist eines der teilnehmerstärksten Fachsymposien bundesweit und mobilisiert erfreulicherweise jedes Jahr eine große Zahl von Fachleuten,“ stellt Sebastian Fink fest.

 

Dr. Ingo Schachinger

Die Themen der Veranstaltung wurden von Vorstand und Güteausschuss der LIB Nordrhein-Westfalen unter dem Blickwinkel der gewaltigen Zukunftsaufgaben zusammengestellt. Der Start in die Veranstaltung gelang mit den Erläuterungen zum neuen DBV-Merkblatt „Hochdruckwasserstrahlen im Betonbau“ von Dr.-Ing. Ingo Schachinger, GFD Planer GmbH, Königsbrunn. Dabei erläuterte der Referent zunächst anhand von unterschiedlichen Praxisbeispielen, teilweise in Videos, die Wirkungsweise des Hochdruckwasserstrahlens (HDWS) und stellte Alternativen wie HDWS-Kleinroboter oder HDWS-Großroboter zur Erhöhung der Abtragleistung sowie der Arbeitssicherheit vor. Roboter seien, so Dr. Schachinger, effektiver und preiswerter. Zentrale Themen des Vortrages waren neben Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Umweltschutz und die Entsorgung, die Ausschreibung von HDWS-Arbeiten sowie Aufmaß und Abnahme von HDWS-Arbeiten.

 

Dr. Lars Wolff

Prognosen zur Lebensdauer sowie Möglichkeiten der Überarbeitbarkeit von Oberflächenschutzsystemen bot Dr.-Ing. Lars Wolff vom Ingenieurbüro Raupach Bruns Wolff aus Aachen. „Eine realitätsnahe Klassifizierung des Verschleißverhaltens von befahrbaren Oberflächenschutzsystemen nach TR Instandhaltung ist innerhalb der TR nicht möglich,“ so sein erstes Zwischenfazit. Jedoch seien auf dem Markt alternative realitätsnahe Verschleißprüfverfahren für befahrbare Oberflächenschutzsysteme verfügbar, die jedoch noch nicht genormt bzw. als allgemeingültige Prüfanweisung geregelt seien.

„Viele Produkthersteller,“ so Wolff, „haben einige ihrer Produkte auf freiwilliger Basis testen lassen.“ Prognosen aber seien schwierig, da anders als z. B. für Karbonatisierung und

Chlorideindringung für OS-Systeme keine Rechenmodelle zur Lebensdauerabschätzung vorliegen. Der Referent empfiehlt daher die Festlegung objektspezifisch geeigneter Inspektionsintervalle im Instandhaltungsplan, um Verschleißerscheinungen frühzeitig feststellen zu können. Der Instandhaltungsplan sollte besonders bei größeren oder stark frequentierten Objekten Angaben zur Überarbeitbarkeit befahrbarer OS-Systeme beinhalten. Dabei müsse die Auswahl geeigneter befahrbarer OS-Systeme nicht pauschal erfolgen. Häufig seien objektspezifisch angepasste Lösungen zielführender.

 

Dipl.-Ing. Katrin Mees

„Was bedeutet eigentlich „Nachhaltigkeit“ für ein Unternehmen? Welche Aufgaben und Anforderungen kommen auf uns zu?“, fragt Dipl.-Ing (FH) Katrin Mees vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. Berlin und gibt gleich die Antwort: „Nachhaltigkeit ist unser Leitmotiv für zukunftsorientiertes Bauen. Nachhaltiges Bauen muss nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern immer auch wertbeständig und sozialverträglich sein.“ Dabei sei die Betoninstandsetzung bereits ein wichtiger Beitrag zu Ressourcenschutz und CO2‐Einsparung, denn, so Katrin Mees: „Reparieren und Instandsetzen ist in den meisten Fällen nachhaltiger als ein Neubau.“

Zum Kerngedanken der Nachhaltigkeit gehöre, so führt die Referentin weiter aus, die Wiederverwertung, Zweitnutzung und Verlängerung der Lebensdauer. „Mit der Verlängerung der Nutzungsdauer der Bauwerke kann ein ganz wesentlicher Beitrag für eine bessere Klimabilanz und ein schonender Umgang mit den Ressourcen geleistet werden. Jeder einmal gebaute Betonbau ist kostbar“, betont Katrin Mees. „Er sollte umgebaut und umgenutzt, aber nicht abgerissen werden!“

 

 

RA Dr. Martin Stelzner

Die Abnahme von Bauleistungen in der Betoninstandsetzung war das Thema von Rechtsanwalt Dr. Martin Stelzner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach. Sein Ziel war es, „den gordischen Knoten der Abnahme zu zerschlagen“, also die vielfach bestehenden Ängste und Unsicherheiten, die mit dem Thema Abnahme verbunden sind, auf das zurückzuführen, was sie eigentlich sind: Eines der Hauptziele der Bauabwicklung und letztlich im Interesse beider Parteien.

So bedeute die Unterschrift des gemeinsam gefertigten Abnahmeprotokolls keine Anerkenntnis der Mängel, betont Dr. Stelzner und stellt fest: „Insbesondere liegt in der Unterschrift des Auftragnehmers kein Anerkenntnis für die vom Auftraggeber im Abnahmeprotokoll gerügten Mängel.“ Vielmehr erbringe das Abnahmeprotokoll lediglich den Beweis für den Ablauf des Abnahmetermins, nicht aber für die Richtigkeit der Erklärungen der einen oder anderen Partei.

Auch die Abnahmeverweigerung sei kein Grund zur Besorgnis. Wichtig sei hier eine Zustandsfeststellung. In diesem Fall muss der Auftraggeber auf Verlangen des Unternehmers an einer gemeinsamen Feststellung des Zustands des Werks mitwirken. Kommt der Auftraggeber zu dem gemeinsam festgelegten Termin nicht, so kann der Unternehmer die Zustandsfeststellung auch einseitig vornehmen. Ausnahme ist, der Auftraggeber bleibt aus Gründen fern, die er nicht zu vertreten hat. Die einseitige Zustandsfeststellung muss dann dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Wird in der Zustandsfeststellung ein offenkundiger Mangel nicht angegeben, wird davonausgegangen, dass diese erst nach der Zustandsfeststellung entstanden und daher vom Besteller zu vertreten ist. Damit ergibt sich eine Beweislastumkehr zugunsten des Unternehmers. „Nichts verschlafen‘“, rät Dr. Stelzner, „der einzige Fehler ist, nichts zu tun.“

 

 

Dipl.-Ing. Martin Parkner
Dipl.-Ing. Jügen Teigelmeister
Dipl.-Ing. Uwe Grimsehl

Wie zu Beginn der Tagung, so stand auch an deren Ende die marode und vernachlässigte kommunale Infrastruktur im Fokus. Die Referenten Dipl.-Ing. Uwe Grimsehl für die Stadt Köln, Dipl.-Ing. Martin Parkner für die Stadt Hamm sowie Dipl.-Ing. Jürgen Teigelmeister für die Stadt Münster stellten ihre jeweiligen Vorgehensweisen in der Projektvorbereitung sowie anhand von bereits vor Ort umgesetzten Beispielen aus dem Ingenieurbau mit dem Schwerpunkt Brückeninstandsetzung vor. Die Referenten waren sich einig: „Betoninstandsetzung im kommunalen Ingenieurbau ist eine anspruchsvolle Daueraufgabe.“

 

 

 

 

Ergänzend zu den Vorträgen boten 32 Aussteller den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über neueste Produkte, Produktentwicklungen und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung zu informieren. Dies war gleichzeitig eine gute Gelegenheit für Networking und vertiefende Gespräche.

Save the date: Der Termin für das 31. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ ist bereits geplant und wird am 20. Februar 2025 wie gewohnt im Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhalle stattfinden. Das Programm des 31. Fachsymposiums und alle anderen wichtigen Details dazu können rechtzeitig vorher unter www.lib-nrw.de abgerufen werden.

Ansprechpartner für die Presse
Dipl.-Ing. Frank Pawlik
Geschäftsführer
Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V.

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Unser Bild zeigt (von links nach rechts) Dipl.-Ing. Martin Parkner für die Stadt Hamm; Dr.-Ing. Ingo Schachinger, GFD Planer GmbH, Königsbrunn; Dr.-Ing. Lars Wolff vom Ingenieurbüro Raupach Bruns Wolff aus Aachen; Dipl.-Ing. Uwe Grimsehl für die Stadt Köln; Dipl.-Ing. Katrin Mees vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V., Berlin; RA Dr. Martin Stelzner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach; Sebastian, Vorsitzender der LIB NRW e.V. und technischer Leiter der Fa. SBS GmbH Mülheim/Ruhr; Dipl.-Ing. Jürgen Teigelmeister für die Stadt Münster; Dipl.-Ing. Frank Pawlik Geschäftsführer Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V.

 

 

 

Bildnachweis: LIB NRW e. V.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nutzen wir das generische Maskulinum, aber natürlich sind damit sowohl Männer als auch Frauen gemeint.