Güte- und Prüfbestimmungen

Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. hat zur Aufgabe, die Güte von Betoninstandsetzungsmaßnahmen zu sichern und entsprechend güteüberwachte Leistungen mit dem Gütezeichen für die Instandsetzung von Betonbauwerken zu kennzeichnen. Die Güte- und Prüfbestimmungen, die für das Verarbeiten von Beton, Zementmörtel, kunststoffmodifiziertem Zementmörtel und Reaktionsharzmörtel, für das Füllen von Rissen sowie für Korrosionsschutzmaßnahmen der Bewehrung, das Verarbeiten von Spritzbeton, das kraftschlüssige Verpressen von Rissen und Hohlräumen in Tragwerken des Massivbaues sowie das Verbinden und Verstärken von Bauteilen gelten, regeln Art, Umfang und Häufigkeit der Eigen- und Fremdüberwachung im Bereich dieser Betoninstandsetzungsmaßnahmen.

Die Güte- und Prüfbestimmungen sollen dazu dienen, die gestellten hohen Ansprüche an eine Qualitätssicherung erfüllen zu können und einheitliche Beurteilungsmaßstäbe für diesen Bereich zu setzen. Mit den Güte- und Prüfbestimmungen hat die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V. ein Richtlinienwerk erstellt, das nach Anhörung der betroffenen Fach- und Verkehrskreise von diesen akzeptiert wird.

Wir haben hier für Sie die Güte- und Prüfbestimmungen für die Instandsetzung von Betonbauwerken, die Verleihungsurkunde des Gütezeichens und den Verpflichtungsschein zum Download bereit gestellt.