Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V., Berlin (ib)
Leiter | Dipl.-Ing. Uwe Grunert Tel.: (030) 86 00 04 – 32 Fax: (030) 86 00 04 – 43 E-Mail: ue-stelle@betonerhaltung.com |
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Allgemeines
Nach den beiden Regelwerken für Schutz- und Betoninstandsetzungs-, Betonerhaltungs- bzw. Betonsanierungsarbeiten, der „Instandsetzungs-Richtlinie“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) und der „ZTV-ING“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadt-entwicklung (BMVBS), sind die Arbeiten vom ausführenden Unternehmen (Eigenüberwachung) zu überprüfen. Diese Eigenüberwachung ist durch eine zugelassene Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) zu kontrollieren und zu beurteilen.
![](https://www.lib-nrw.de/wp-content/uploads/2017/03/Struktur-ib-Organigramm-ib-neu.jpg)
Für die Fremdüberwachung (Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle) kommen nur Überwachungsstellen in Frage, die eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), bei Arbeiten entsprechend der Instandsetzungs-Richtlinie, und des BMVBS, bei Arbeiten entsprechend ZTV-ING, vorweisen können.
Die „Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V.“ ist für die Fremd-überwachung nach beiden Regelwerken zugelassen.
Die Kennziffer der Prüf- und Überwachungsstelle der Bundesgüte-gemeinschaft ib beim DIBt lautet: BER16.
Neben den Betoninstandsetzungsarbeiten werden auch Verstärkungs-arbeiten mit Stahl- und Kohlefaserlamellen (CFK-Lamellen), entsprechend den Vorgaben der Zulassungen des DIBt, überwacht.
Aufgabe der Prüf- und Überwachungsstelle ist es
- Die Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen werden von Prüf- und Überwachungsbeauftragten aus allen Regionen Deutsch-lands, die für uns tätig sind, überwacht. Sie sind dem DIBt gemeldet und von ihm dafür zugelassen.
- Die in einem Überwachungsbericht dokumentierten Ergebnisse der Fremdüberwachung werden für standsicherheitsrelevante Maßnahmen nach der Instandsetzungs-Richtlinie bzw. ZTV-ING durch die Prüf- und Überwachungsstelle beurteilt.
- Bei nicht standsicherheitsrelevanten Maßnahmen nach der Instandsetzungs-Richtlinie erfolgt die Beurteilung ebenfalls durch die Prüf- und Überwachungsstelle.
- Für diese Aufgabe wurden Formblätter entwickelt, die den Mitgliedern sowie den Prüf-und Überwachungsbeauftragten über den Mitgliederbereich zur Verfügung gestellt werden.
- Die Leistungen der Prüf- und Überwachungsstelle sind in einer Gebührenregelung festgehalten.
- Der Ablauf der Fremdüberwachung einer Instandsetzungs-baustelle kann dem Organigramm 1 entnommen werden.
- Die Fremdüberwachung von Nicht-Mitgliedsfirmen ist direkt über die Prüf- und Überwachungsstelle möglich. Dieser Ablauf ist im Organigramm 2 dargestellt.
- Überprüfung der Anforderungskriterien für die „Qualifizierte Führungskraft“ entsprechend der Muster-Hersteller- und Anwenderverordnung (MHAVO) auf der Grundlage der Instandsetzungs- Richtlinie des DAfStb.