29. Fachsymposium „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ der LIB NRW

Betoninstandsetzung als große Zukunftsaufgabe

Der voll besetzte Goldsaal

Betoninstandsetzung bewusst zu machen und den Qualitätsgedanken in den Vordergrund zu rücken – dies war neben der Vermittlung technischer Informationen eines der wichtigsten Ziele des 29. Fachsymposiums „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ das die LIB NRW gemeinsam mit der Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung (BFI) organisierte.
Jedes Jahr gelingt es der Veranstaltung, eine große Zahl von Fachleuten zu mobilisieren. Dabei profitierten Vertreter öffentlicher und privater Auftraggeber, Wohnungsbaugesellschaften, Energieversorger, Ingenieurbüros, Architekten, Sachverständige und Unternehmen der Bauwirtschaft sowie Produkthersteller, aber auch Studenten mit ihren Professoren und zahlreicher Meisterschüler des Baugewerbes auch in diesem Jahr wieder von einem spannenden Themenmix. Am Ende war klar: Das Thema Betoninstandsetzung ist ein ständig wachsender Bereich der Bauwirtschaft und eine Zukunftsaufgabe enormen Ausmaßes.

 

Sebastian Fink

Das Interesse war groß: 326 angemeldete Teilnehmer kamen in die Dortmunder Westfalenhalle, um sich über aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Betoninstandsetzung weiter zu bilden. 27 Aussteller aus dem gesamten Bereich der Betoninstandhaltung präsentierten ihre Innovationen in der Dortmunder Westfalenhalle und informierten über Instandsetzungsprodukte, Geräteeinsatz, Güteschutz und Weiterbildung. „Eine imposante Bilanz“, stellte Sebastian Fink, Vorsitzender der LIB NRW e. V., Krefeld und Technischer Leiter SBS GmbH bei der Begrüßung fest. „Damit ist die NRW-Veranstaltung eine der teilnehmerstärksten Fachsymposien bundesweit.“ Für die LIB NRW sei dies jedes Jahr aufs Neue Anlass, ein spannendes Forum zum Thema Betoninstandsetzung unter Einbindung aller relevanten Kreise zu organisieren. Fink erinnerte an die maroden Verkehrsinfrastrukturbauten in Nordrhein-Westfalen und nannte als Beispiel die seit dem 2.12.2021 wegen irreparabler Schäden gesperrte Talbrücke Ramede der A 45. Er verwies darauf, das in Nordrhein-Westfalen 873 Autobahnbrücken als besonders sanierungsbedürftig eingestuft sind. Dies sei für alle am Verkehr Beteiligten gleichermaßen nervend. „Aber nicht nur Brücken müssen instandgesetzt werden, sondern auch Industrieanlagen, öffentliche und private Gebäude, Wohnsiedlungen, Parkhäuser, Kläranlagen, Balkone usw.“, so Fink. In Zukunft werde man sich daher mehr als in der Vergangenheit der Instandsetzung zuwenden müssen und weniger dem Neubau von Gebäuden und Verkehrsbauten. „Eine gewaltige Aufgabe für öffentliche und private Auftraggeber, aber auch für fachkundige Planer und qualifizierte und erfahrene ausführende Firmen.“ In dem Zusammenhang sei es das Ziel der Mitgliedsfirmen der LIB sowie auch der Gütegemeinschaft selbst, durch gütesichernde Maßnahmen bei der Betonerhaltung wie etwa der Fremdüberwachung für eine langfristige Werthaltigkeit der Bausubstanz zu sorgen und Gefahren für die Allgemeinheit, die sich aus Mängeln der Bausubstanz ergeben, abzuwehren. Sebastian Fink verwies aber auch darauf, dass „Betoninstandhaltung heute für die Zukunft“ bedeute, nicht nur Technik und Vertragstechnik zu beherrschen, sondern auch voraussetze, dass Öffentlichkeit und Auftraggeber von der Notwendigkeit der Instandsetzungsmaßnahmen überzeugt werden. „Mit einem kreativen Dienstleistungsangebot gekoppelt, eröffnet dies auch heute und künftig gute Chancen, in dieser Branche erfolgreich zu bestehen.“

 

Dipl.-Ing. Siegfried Bepple

Gleich im ersten Vortrag ging es ‚zur Sache‘. Dipl.-Ing. Siegfried Bepple, Geschäftsführer der GQ Quadflieg Bau GmbH, Würselen, und Obmann des Güteausschusses der LIB NRW, präsentierte einen Überblick über die DIN 18349 sowie über die aktuelle und teilweise verwirrende sowie zum Teil widersprüchliche Regelsituation aus der Sicht eines ausführenden Unternehmens. „Muss man das alles für die Praxis wissen?“ fragt der Spezialist. Seine Antwort in Anlehnung an die dem antiken römischen Baumeister Nonius Datus (150 n. Chr.) zugeschriebenen Worte: Man solle mit Geduld und Tatkraft sowie der Zuversicht des Fachmannes vorgehen, der auf seine Kenntnisse gestützt darauf vertraut, dass das schwierige Werk gelingen wird.

 

 

 

 

Ing. Bernhard Vogl
DI Bernhard Tatzl

Einen Blick über den Tellerrand wagten DI Bernhard Tatzl und Ing. Günter Vogl, geschäftsführende Gesellschafter der VOGL.PLUS GmbH, Irdning (Österreich) und fragten: „Wie gehen andere EU‐Länder mit den Defiziten in der EN 1504 um?“ Das Publikum erhielt einen umfassenden Überblick über die Instandsetzung in Österreich und die damit verbundene Umsetzung der EN 1504 samt weiteren Regelwerken und Festlegungen. Dabei wurden die wichtigsten österreichischen Richtlinien wie die RILI „Erhaltung und Instandsetzung“, „Spritzbeton“ und „erhöhter baulicher Brandschutz für unterirdische Verkehrsbauwerke“ vorgestellt und die Umsetzung in der Praxis anhand von abgewickelten Baustellen der VOGL.PLUS GmbH erläutert. Vor dem Hintergrund des deutschen ‚Regelwirrwarrs‘ kam der Eindruck von einer deutlich pragmatischeren Herangehensweise im Nachbarland auf.

 

 

 

Prof. Dr.-Ing. Rainer Auberg

Mit den permanenten Sorgenkindern in der Betoninstandsetzung, den Balkonen, Laubengängen und Fassaden, setzte sich Professor Dr.-Ing. Rainer Auberg in seinem Referat auseinander. „Häufig,“ so hat der Fachmann beobachtet, „wird der Sachkundige Planer erst hinzugezogen, wenn erhebliche sichtbare Schäden vorliegen, die bereits die Verkehrssicherheit und Tragfähigkeit beeinträchtigen, sodass oft eine kostenintensive Instandsetzung erforderlich wird.“ Dabei verweist der Referent darauf, dass durch vorzeitige Schutzmaßnahmen bei vielen Objekten eine signifikante Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht werden kann. Voraussetzung sei jedoch, dass bei den Eigentümern das Verständnis zur vorausschauenden Instandhaltung geweckt wird. Professor Auberg empfiehlt regelmäßige Wartungen. Demnach soll zunächst eine Erstbegehung inklusive betontechnologischer Regeluntersuchung durchgeführt und vorbeugende Schutzmaßnahmen geplant werden. Ergänzend rät er dazu, regelmäßige sachkundige Kontrollen i.d.R. in Form einer alle drei Jahre stattfindenden Sichtprüfung zu veranlassen. Nicht einsehbare Tragkonstruktionen müssen laut Professor Auberg, nach ca. 30 bis 50 Jahren Nutzung dringend überprüft und dabei eine Restnutzungsdauer ermittelt werden. Sofern Durchfeuchtungen beobachtet werden, ist die Ursache zeitnah zu ermitteln und Schadensbeseitigung sofort zu veranlassen. Professor Auberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei erkennbaren Beton-Schadstellen der Wartungszustand schon überschritten und eine Instandsetzung fällig ist.

 

 

KHK Peter Vahrenhrost

Um Cybercrime ging es im Vortrag von Kriminalhauptkommissar Peter Vahrenhorst vom LKA NRW, Düsseldorf. Der Kriminalist gab dabei einen Einblick in die Welt der Cyberkriminalität aus Sicht der Polizei, „Die Digitalisierung“, so der Spezialist, „bietet Chancen für das Business und unser Privatleben, aber auch kriminelle Hacker haben hier völlig neue Möglichkeiten der Interaktion erkannt.“ Peter Vahrenhorst beklagte in diesem Zusammenhang einen oftmals viel zu leichtsinnigen Umgang mit digitalen Daten: „Das Risiko sowohl für Unternehmen als auch im Privatbereich wird unterschätzt.“ Dies mache erpressbar und gefährde Geschäftsprozesse bis hin zu ganzen Existenzen. „Aber“, macht Vahrenholz gleichzeitig deutlich, „keine Digitalisierung ist keine Alternative für die Zukunft!“ Sein Tipp zur Risikominimierung ist daher eine vorausschauende Backupstrategie: Erstellung von Datenkopien, die Sicherung der Daten mit verschiedenen Speichertechnologien sowie die externe Aufbewahrung.

 

 

 

RA Dr. Martin Stelzner

Den Abschluss der Veranstaltung bildete ein juristischer Vortrag. Mit der Frage „Bauen in der Krise – Preisgleitklauseln als Rettung?“ hatte sich Rechtsanwalt Dr. Martin Stelzner von der Kanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach, ebenfalls ein aktuelles Thema vorgenommen. „Die Weltwirtschaft ist seit Jahren im Krisenmodus. Die Krise ist zur Normalität geworden“, stellt der Jurist fest und fragt: „Wer kann, soll und muss Risiken nun eigentlich tragen und welche Möglichkeiten gibt es, sich rechtlich sicher vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass unabwägbare Risiken nicht einen Vertragspartner ruinieren und den andere bevorteilen?“ Sein Fazit: Coronakrise und Ukraine-Krieg seien jetzt nicht mehr unvorhersehbar. Daher sei es notwendig, diese Umstände vertraglich, etwa durch Preisanpassungsklauseln oder Kostenerstattungsverträge abzubilden. Stelzner verwies darauf, dass auch „alte“ Verträge ohne entsprechende gesonderte Vereinbarungen Möglichkeiten für Preiskorrekturen bieten. Die Schwellen für entsprechende Anpassung von Preisen ohne gesonderte Vereinbarungen sind jedoch hoch und minimieren den Schaden, gleichen ihn aber nicht vollständig zu Gunsten des Auftragsnehmers aus. Auch die rechtliche Durchsetzung sei mit Risiken verbunden. Die Erfahrung aus seiner täglichen Praxis: mit den Auftraggebern verhandeln. „Auftraggeber kennen das Problem und wissen, dass sie mit ‚unglücklichen‘ Auftragnehmern keine erfolgreichen Bauvorhaben abwickeln können. Sprechenden Menschen kann geholfen werden.“

 

Ergänzend zu den Vorträgen boten 27 Aussteller den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über neueste Produkte, Produktentwicklungen und Dienstleistungen rund um die Betoninstandsetzung zu informieren. Dies war gleichzeitig eine gute Gelegenheit für Networking und vertiefende Gespräche.

Ansprechpartner für die Presse
Dipl.-Ing. Frank Pawlik
Geschäftsführer
Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V.

Sitz der Geschäftsführung:
Krefeld
Bökendonk 15
47809 Krefeld
Tel.: +49 2151 5155-34
Fax: +49 2151 5155-98
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www.lib-nrw.de

 

Unser Bild zeigt (von links) DI Bernhard Tatzl und Ing. Günter Vogl, VOGL.PLUS GmbH, Irdning; KHK Peter Vahrenhorst vom Landeskriminalamt NRW, Düsseldorf; Dipl.-Ing. Frank Pawlik, Geschäftsführer Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken NRW e. V., Bernd Staudt, Prokurist der Massenberg GmbH, Essen; Prof. Dr.-Ing. Rainer Auberg, WISSBAU Beratende Ingenieurgesellschaft mbH, Essen; Sebastian Fink Vorsitzender der LIB NRW e. V., Krefeld und Technischer Leiter SBS GmbH, Mülheim; RA Dr. Martin Stelzner, Kanzlei Kapellmann & Partner, Mönchengladbach und Dipl.-Ing. Siegfried Bepple, Geschäftsführer GQ Quadflieg Bau GmbH, Würselen.

Bildnachweis: LIB NRW e. V.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit nutzen wir das generische Maskulinum, aber natürlich sind damit sowohl Männer als auch Frauen gemeint.